Warum brauchen wir Seniorenbeauftragte?
Die demografische Situation in den Städten und Dörfern ist eine große Herausforderung für die Kommunen bezüglich der Wahrnehmung der Bedürfnisse ihrer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Städte und Gemeinden im Landkreis Lindau ehrenamtliche Seniorenbeauftragte bestellt.
Die vielseitigen, praktischen Erfahrungen der Seniorenbeauftragen leisten einen aktiven Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels.
Ganz nach dem Grundsatz in der Altenhilfe des Landkreises "ambulant vor stationär", können Seniorenbeauftragte durch ihr wertvolles Engagement vor Ort dazu beitragen, dass Seniorinnen und Senioren in ihrem gewohnten Umfeld leben und verbleiben können.
Bei der Entwicklung und Erarbeitung des "Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Lindau" sind die Beiträge und Anregungen der Seniorenbeauftragten und des Seniorenbeirates maßgeblich in das Konzept eingeflossen.
Aufgaben der Seniorenbeauftragten:
Seniorenbeauftragte
- sind der Ansprechpartner zum Thema: Pflege und Älterwerden für Senioren bzw. deren Angehörige vor Ort.
- vertreten und äußern Forderungen, Wünsche und Nöte sowie Bedürfnisse der älteren Bevölkerung gegenüber den kommunalen Verwaltungen und der Politik (vernetzende Wirkung)
- bieten Sprechstunden an oder gewährleisten auf andere Weise ihre Erreichbarkeit
- arbeiten bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen in Seniorenangelegenheiten mit der Kommune zusammen
- kooperieren mit den sozialen und kirchlichen Einrichtungen sowie den ortsansässigen Vereinen
- setzen sich für eine generationsübergreifende Arbeit in den Vereinen ein
- unterstützen Initiativgruppen vor Ort (z.B. Organisation von Besuchsdiensten usw.)
- arbeiten mit der Koordinationsstelle für das Seniorenkonzept beim Landratsamt Lindau, dem Seniorenbeirat sowie den sozialen Einrichtungen zusammen
- führen Seniorenspaziergänge durch (Gemeinde- und Stadtteilbegehungen), um für mögliche Barrieren bzw. Probleme zu sensibilisieren
- leisten Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Seniorinnen und Senioren
Aufgaben, die von den Seniorenbeauftragten nicht wahrgenommen werden dürfen:
- Aufgaben der professionellen sowie praktischen Altenhilfe dürfen von ihnen selbst nicht wahrgenommen werden, sondern sie vermitteln die entsprechenden Dienstleistungen weiter an die Senioren und Angehörigen
- Rechtsberatungen
Mögliche Unterstützung der Seniorenbeauftragten durch die Kommunen:
- die Seniorenbeauftragten werden frühzeitig über kommunale Vorhaben (z.B. Baumaßnahmen die Senioren betreffen, etc.) informiert und ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dies gilt auch bei der Erarbeitung von Konzepten für das Leben im Alter.
- Städte und Gemeinden können für die Arbeit der Seniorenbeauftragten und den damit verbundenen Auslagen (Anschaffungen, Fortbildungskosten Kilometergeld usw.) Mittel in den Haushalt einplanen.
- bei Bedarf können die Kommunen für die Beratungstätigkeiten, Veranstaltungen usw., Räumlichkeiten zur Verfügung stellen